22.6.2021
Jahreshauptversammlung 2021, Kapfenberg / Walfersamhalle
Der Vorstand (soweit zugegen) am Parkett, die Vereinsvertreter (soweit zugegen) auf der Tribüne.
Ohne diese räumliche Konfiguration wäre es fast eine "familiäre" Veranstaltung geworden.
Pandemiebedingt, und damit dem Umstand geschuldet, dass es auf Landesverbandsebene keinen Meisterschaftsbetrieb gab, war die Anwesenheitspflicht aufgehoben.
Turbulenter ging es da am Vortag zu, Wolfang Heimrath berichtet von der Sitzung, die eine neue Führung des ÖTTV brachte.
Wolfgang Gotschke ist der neue Präsident, Stefan Fegerl wird Vizepäsident Sport, neuer Bundesligavorstitzender ist Hüseyin Karagaac.
Mehr darüber gbt es auf der HP des ÖTTV zu lesen.
Interessant waren 2 Bemerkungen des Präsidenten:
Zum Finale der Herren-Bundesliga (Wr.Neustadt vs. Salzburg): "Es war kein Österreicher dabei" und
"Ich trete für 1 verpflichtenden Österreicher ein"
Einen theorischen Unterbau zu diesen Aussagen gab es nicht, ein unverbesserlicher Optimist würde meinen, dass dazu eine Diskussion in den Medien des Verbandes ("Topspin", Homepage) gestartet wird.
Nicht besprochen, aber in der Mappe zur JHV den Vereinen übermittelt wurden die neuen Durchführungsbestimmungen.
Sie mussten ja auf Basis des Urteils der Berufungskommision des ÖTTV gegen den StTTV adaptiert werden, auch wegen der Problematik der Nennungen für die Bundesliga, die in der Auseinadersetzung StTTV / Leoben aufgetreten sind.
Ist das gelungen? Eine Formulierung wie
"Dem STTTV bleibt es vorbehalten, sowohl die RC-Reihenfolge in der Bundesliga, falls notwendig, richtig zu stellen, als auch Spieler, die in der abgelaufenen Saison keinen Einsatz hatten, aus der BL-Bindung zu streichen.
Das bedeutet, dass gegenüber dem STTTV auch für BL-Teams eine eigene Bindungsliste nach den Vorgaben des STTTV auszufüllen ist."
Dies klingt doch wieder stark nach einer Einmischung des StTTV in Kompetenzen des ÖTTV, ganz ähnlich, wie es dem Post SV untersagt wurde (Strafverifizierungen), eine Spielerin im Sinne des vom ÖTTV geregelten Sekundärvertrages, einzusetzen.
Ein Anlassfall wird es zeigen...
Noch interessanter und völlig unkommentiert ist die Neufassung des Pkt.9.a.
Jener Zusatz, der 2018/19 eingefügt wurde, um die für Damen geltenden Ausnahmebestimmungen auf Österreicherinnen zu beschränken, wurde wieder entfernt!
Eine kluge Entscheidung, auch wenn es nur ein oberlächlicher Gesinnungswandel sein sollte.
Wer sich erinnern will: >>>>> Gleiches Recht ... für alle Österreicherinnen
Gert