25.6.2018 

Gleiches Recht ... für alle Österreicherinnen

Die heurige Jahreshauptversammlung (8.6.2018) war wieder eine Reise wert, diesmal ins schöne Mürzzuschlag. Trotz des schönen Ortes und des Anlasses (Wahl) waren doch einige Vereinsvertreter nicht erschienen.

Die Vertreter des Post SV waren da, und hörten gar verwunderliche Entscheidungen des Vorstandes, die in den Durchführungsbestimmungen (Pkt.9 a) für die kommende Saison festgehalten sind. Zuerst die Rücknahme jener Regelung, der zufolge unsere Landesligamannschaft als einziges Team dieser Liga ihren stärksten Spieler fix für das erste Match aufstellen musste. (Im Laufe der Meisterschaft traf diese Regelung noch eine weitere Mannschaft).
Wer nun annahm, dass dies ein Schritt des StTTV in Richtung "Gleichbehandlung" wäre, wurde rasch eines Schlechteren belehrt!
Wie uns später berichtet wurde, musste unser Präsident immer wieder Beschwerden darüber entgegennehmen, dass Spieler in der Gebietsliga Graz gegen unsere Mädls antreten und verlieren mussten. Daher hat der Vorstand (wie man hört: Ohne Gegenstimme) beschlossen, dass die Ausnahme von der Bindungsregel für Damen mit nicht österreichischer Staatsbürgerschaft aufgehoben wird. Diese geniale Regelung trifft tatsächlich nur unsere 2 Studentinnen aus dem EU-Ausland.

Falls man sich seitens des Vorstandes doch für die EU-Regelung interessiert, hier ein Link zu diesem Thema: >>>>>

Dass das Interesse an EU-konformen Regelungen im TT gering ist, scheint österreichweit so zu sein. So könnte man zumindest die Tatsache interpretieren, dass unsere Bitte um Stellungnahme an den ÖTTV (Email 6.6.2018) bisher nicht beantwortet wurde. Aber vielleicht kommt da noch was.

Die Wiederwahl war erfolgreich (1 Stimmenthaltung).

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