STTTV
23.10.2014
Der StTTV und seine Anstrengungen gegen oder für seinen Nachwuchs?
Krankhafte Optimisten wie ich hatten sich nach der diesjährigen JHV Hoffnung gemacht, dass es mit der Einstellung des StTTV zur Jugendarbeit und Jugendförderung nun aufwärts gehen würde.
Vielmehr scheinen jedoch Kommentare wie jener vom 16.5.2014 bestätigt zu werden, die unter dem Titel „Eine fragwürdige Reform“ feststellen:
„Was unter dem Begriff Nachwuchsförderung verkauft wird, ist wohl eher das Gegenteil: Nachwuchsvernichtung!“
Jüngst offenbarte sich dieses gespannte Verhältnis zum Nachwuchs bei den Kleinsten, den U13-SpielerInnen. Einen Bericht von dieser Veranstaltung gibt es zum Nachlesen:
Nachwuchsbewerb U13 SÜD, 1.Durchgang, 27.9.2014 in Übelbach
Zusammengefasst hat sich folgendes abgespielt:
Über die Berechtigung zweier Spieler, an diesem Bewerb teilzunehmen, herrscht Unklarheit. Der Veranstalter und Vizepräsident des StTTV prüft bzw. lässt die Frage an Hand der vorliegenden Durchführungsbestimmungen prüfen und kommt zum Ergebnis, dass die Spieler spielberechtigt sind.
Tage nach der Veranstaltung geht bei uns (Spielgemeinschaft INDIGO / POST) der Bescheid ein, dass der Spielereinsatz NICHT berechtig war. Alle Spiele der Mannschaften SIP2 und VOI1 werden strafbeglaubigt.
Die darauf folgende Diskussion zeigt folgendes Ergebnis:
Die Bestimmungen, die Grundlage der Entscheidung vor Ort waren, verschwinden von der HP des StTTV, später werden an dieser Stelle neue Bestimmungen veröffentlicht (ohne irgendeinen Hinweis zu dieser Änderunge auf der Startseite der HP).
Der Jugendausschussvorsitzende Martin KÖBERL, der die Strafbeglaubigung veranlasst hat, gibt folgende Begründung an:
„Die 1. Klasse-Bestimmung ist veraltet, es ist hinlänglich bekannt, dass nicht mehr die Gruppe 6, sondern die Gruppe 7 entscheidend ist.“
Der Herr Jugendausschussvorsitzende führt also den Begriff der „hinlänglichen Bekanntschaft“ in das Regelwerk des StTTV ein, der aber nur für bestimmte Leute Gültigkeit hat. Sicher nicht für den Vizepräsidenten, der bei seiner Recherche nicht auf diese „hinlängliche Bekanntschaft“ stieß… wird dieser nun auch „strafbeglaubigt“?
Wir haben gegen den Bescheid Einspruch erhoben, er wurde abgewiesen. Leider gibt es da noch keine weitere spannende Geschichte zur Sache zu lesen, es wird mit einer angeblichen Fristversäumnis argumentiert. Auch dies passt gut zum Thema „Regelwerk“. Denn im Handbuch des ÖTTV gibt es etwas, das den Regelwerken des StTTV fremd ist: einen Abschnitt, in dem die Begriffe, mit denen gearbeitet wird, definiert sind. Auch der einer „Frist“.
Das Thema „Nachwuchs“ war ja der Grund, warum unsere Spielgemeinschaft mit einem Protest bis in die 3. Instanz gegangen ist, wo dieser abgewiesen worden ist. In der Begründung zu diesem Urteil steht u.a. zu lesen:
„… Der Berufungssenat steht nun mehr vor dem Problem, dass die anzuwendende Bestimmung des Punktes 8. der Durchführungsbestimmungen 2013/2014 einer eindeutigen Auslegung nicht zugänglich ist. Die Formulierung durch die JHV 2012 ist schlicht missglückt. Dennoch muss eine Entscheidung über die Spielberechtigung des Nachwuchsspielers David Ye getroffen werden. Es wird daher angeregt, im Zuge der kommenden JHV 2014 eine klare Meinungsbildung im Sinne einer authentischen Interpretation herbeizuführen und/oder die Durchführungsbestimmungen entsprechend zu novellieren und deren gewollte Anwendung klarzustellen. …“
Die Problematik in den Regelwerken des StTTV ist also spätestens seit diesem Bescheid bekannt, eine Aufforderung zur Behebung der Missstände wird ausgesprochen, trotzdem wird mit unklaren Regelungen weitergemacht, und dies auf dem Rücken von Kindern. Als der eingangs zitierte „krankhafte Optimist“ hege ich ja noch die Hoffnung, dass Herr Präsident Heimrath in das Geschehen im Sinne der Jugend, der engagierten Eltern und BetreuerInnen eingreift.
Es macht keinen Spass, sich mit solchen Unzulänglichkeiten auseinandersetzen zu müssen, aber wir sind den Kindern und Eltern verpflichtet und werden die Sache weiter betreiben.
Gert Polzer, Post SV Graz, Sektion TT
Montag, 27.10.2014
Am Wochenende hat der Verband eingelenkt, die Strafbeglaubigungen von VOI1 und SIP2 wurden zurückgenommen, wie den Ergebnislisten entnommen werden kann. Auch Gespräche am Rande des U15-Durchganges in Fürstenfeld lassen auf eine positive Entwicklung hoffen. Der Reformbedarf wurder erkannt und diskutiert.
>>>>> Zum Bericht "Nachwuchsbewerb U13 SÜD, 1.Durchgang, 27.9.2014 in Übelbach"