StTTV

Tätlichkeit: Das Urteil und das Licht, das es auf den Tischtennissport wirft.

Die Kurzfassung des Geschehens:
In einem Spiel der 1.Klasse Graz wurde ein Spieler von seinem Gegner zu Boden gestoßen, was das Abtreten der betroffenen Mannschaft zur Folge hatte.
Die MUBA hat rasch die das Spielergebnis betreffende Entscheidung getroffen (1. Instanz, 0:3-Starfverfizierung aller nicht ausgetragener Partien), nun (20.3.2014) liegt die Entscheidung des Disziplinarausschusses in der „Disziplinarsache Marinko Draguljic“ vor: 6-monatige, auf 2 Jahre bedingte Sperre.
Schon der Vergleich mit dem verbalen Ausraster eines damaligen Nachwuchsspielers befremdet: Damals wurde eine Sperre vom 30.1. bis 30.6.2011, also 5 Monate, unbedingt, ausgesprochen. Nicht nur dieser wird lernen:
Hinlangen ist billiger als Beschimpfen!

Auch die Bewährungsauflage verdient es, erwähnt zu werden:
Spielgerät regelkonform adaptieren, kein Handschuh an der Spielhand, und eine Regelschulung durch den Verein. Es scheint zwar nicht sehr wahrscheinlich, dass bei entblößter Hand die Attacke ausgeblieben wäre, aber man erkennt, dass es erwünscht ist, dass Spieler, die am Meisterschaftsbetrieb teilnehmen, die Regeln des Tischtennissports kennen. Wie diese „Schulung“ überprüft wird, ist dem Bescheid nicht zu entnehmen. Und die Qualität der Schulung darf auch in Frage gestellt werden, wenn zu einer Zeit, als dieses Verfahren noch in Schwebe war, ein Mannschaftsführer dieses Vereines seiner Ambition in „Dichtkunst“ beim Ausfüllen eines Spielberichtes freien Lauf ließ (Der Spielbericht wurde vom Mannschaftsverantwortlichen von SFP5 beeinsprucht). Man bedenke: Es handelt sich um die Spitzenmannschaft des Vereines Laßnitzhöhe!

Dass es gerade Gerhard Schuster in dieser Situation ausufender Regellosigkeit erwischte, ist eine ganz besondere Sache. In seiner langen Laufbahn als Spieler, Trainer und internationaler Schiedsrichter, ist ihm sowas noch nie untergekommen.

Man richte seine Aufmerksamkeit auf den Schlusssatz des Bescheides, er legt die diesem Urteil zu Grunde liegenden Denkstrukturen offen:
Obwohl der Spielabbruch nicht Gegenstand dieses Disziplinarverfahrens war (er ist Sache des MUBA und wurde dort auch in erster Instanz behandelt), fühlt man sich veranlasst, den Spielabbruch als „entbehrlich“ zu bezeichnen! Nein, NICHT die Tätlichkeit war „entbehrlich“, sondern der dadruch verursachte Spielabbruch war es!

Zum Schluss noch ein Blick auf die Besetzung des Disziplinarausschusses. Lt. Homepage des StTTV ist er folgendermaßen besetzt:

Peter Rebol schied wegen Befangenheit aus (SIP-Spieler), der Vorsitzende hatte sich auch als befangen erklärt (Begründung wurde nicht bekannt gegeben). Tatsächliche Besetzung:

Pichler und Schnabl werden im Bescheid als „kooptiert“ bezeichnet. Es stellt sich die Frage: Wer ist Peter Schnabl? Er ist bekannt als langjähriger Funktionär des StTTV, zuletzt als Vizepräsident, und profunder Kenner des steirischen TT. Bei der JHV (Neuwahl des Vorstandes) wurde sein Rücktritt von allen Funktionen bekannt gegeben. Dies ist der offizielle Wissensstand der Mitglieder der Verbandes. Ob inzwischen in Vorstandssitzungen des StTTV anderes beschlossen wurde, ist uns unbekannt (Auskunft des Präsidenten: Vorstandssitzungen sind vertraulich, Protokolle werden den Mitgliedern daher nicht bekannt gemacht).

24.3.2014, Gert Polzer
Mannschaftsverantwortlicher SIP7

...Fortsetzung...

Hr.Ing.Pilz ist zurück aus seiner Befangenheit, und schon trifft das nächste Schreiben des StTTV bei mir ein. Eingeschrieben. Ein bisschen wirr, aber bei den vielen anstehenden Verfahren (LAS1, LAS2) ist es verständlich, dass es zu Verwechslungen kommt (aber trotzdem, wie Hr.Schwab schreiben würde: es ist „entbehrlich“).

Dem Protest von Laßnitzhöhe gegen die Strafverifizierung wird stattgegeben, wir dürfen unser Spiel also fortsetzten, in der gleichen Besetzung. Bis es soweit ist, werden wir mit Gerhard ein Sondertraining in „Schlägerbesichtigung“ einlegen, damit er nicht wieder dabei umfällt.

Ja, es ist verlockend, in dieser Tonart weiter zu schreiben. Aber in Wirklichkeit ist es sehr, sehr traurig.

Die deutliche Mehrheit der Spieler will in Ruhe ihren Sport betreiben. In diesem Ambiente sollen aber auch Jugendliche ihr Können erproben dürfen. Und es gibt Spieler und Funktionäre, denen dies auch ein Anliegen ist und die entsprechend handeln, so geschehen im „Fall Kupecek“ (20.3.2012). Damals ging es ohne Verband ab, Deutschlandsberg ist selber aktiv geworden, hat den Spieler aus dem Verkehr gezogen. Das aktuelle Geschehen macht es notwendig: Nochmals Dank an Franz Mandl und seine Kollegen für das, leider nicht beispielgebende Vorgehen!

Und die Beiträge des StTTV? Sie sind nicht wirklich hilfreich.

  • Im Bescheid des ÖTTV (3.Instanz in der Angelegenheit "Nachwuchsspieler") ist nachzulesen, dass das Regelwerk sanierungsbedürftig ist.
  • Die große „Toleranz“ bei Tätlichkeiten ist mit dem oben Beschriebenen belegt.
  • Und die „Lichtaffäre“ bei Flavia wirft mehr Schatten als sie Klärung bringt: LIGI5 verliert am 31.1.2014 bei FLA1 mit 2:6. Am 14.2. erscheinen der Mannschaftsverantwortliche und ein Spieler von LIGI5 bei Flavia und führen als Funktionäre des Verbandes eine Lichtmessung durch. Ergebnis: Es werden 400 Lux vorgeschrieben (Bescheid vom 7.3.2014)! Dies für eine Spielstätte der untersten Klasse in dieser Region. Soll nun der Spielbetrieb in allen Spiellokalen der Steiermark eingestellt werden, die diese Lichtstärke nicht erreichen?
  • Die Forderung nach „Mehr Licht“ ist nun 182 Jahre alt, im Bereich des steirischen TT sollte man sie aber vielleicht ein bisschen grundsätzlicher verstehen.

    28.3.2014, Gert Polzer
    Mannschaftsverantwortlicher SIP7

    Der Bescheid des Disziplinarausschusses >>>>
    Der Bescheid des MUBA >>>>

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